Es bewahrheitet sich...
.. mein Christian musste wegen einer Fehldiagnose und anschließender Fehlbehandlung STERBEN!!!
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Am 11.12.2010 um 19:27 Uhr musste mein Sohn Christian grauenvoll sterben. Bis dahin war es nicht klar, was die Todesursache war. Aber ich hatte noch während der Behandlung, wo mein Christian noch "lebte", das Gefühl, dass die Ärztin auf dem falschen Behandlungsweg ist. Eine Mama hat es einfach im Gefühl.Ich willigte sofort für eine Obduktion an. Ich wollte wissen an was meine Christian so jämmerlich sterben musste.
Im Februar 2011 kam das Ergebnis der Obduktion: Christian verstarb an einer TOXOPLASMOSE!!
Die Ärztin und auch ich konnten es nicht glauben, daher wurde eine 2. unabhängige und außerhalb des Bundeslandes Bayern eine Obduktion durchgeführt. Im März kam der Befund von der 2. Obduktion.
Sie bestätigte erneut eindeutig und noch betonter, dass Christian an einer TOXOPLASMOSE sterben musste. Ich konnte es nicht und kann es bis Heute nicht verstehen, wie man einer TOXOPLASMOSE sterben kann. Da kam erneut meine Vermutung und Gefühl so intensiv hoch, dass etwas mit der Diagnose und Behandlung von und an Christian nicht stimmen kann.
Darauf nahm ich den schweren und langen Weg auf mich, herauszufinden ob meine große Vermutung, dass mein Christian an einer Fehldiagnose und infolgedessen Fehlbehandlung durch die Ärztin (!), sterben musste!
Und so war meine Weg zur WAHRHEIT
Vorbemerkung: Man kann in DEUTSCHLAND von keiner Behörde: (meiner) Krankenkasse sowie Ärztekammer HILFE erwarten, im Gegenteil ist die REALITÄT!!
Als mir nun bekannt war, dass an meinem Christian, ich sag es mal ganz direkt, rumgepfuscht wurde, erkundigte ich mich bei (noch) meiner Krankenkasse und Ärztekammer im Internet, wie ich offiziell herausfinden kann, dass die Ärztin somit auch die Klinik einen Behandlungsfehler an meinem Christian verübt hatten.
Der Chronologischer Ablauf
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LILA_-> Ärztekammer
Orange -> Krankenkasse
Grün -> Meine Anwältin
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1. Anfang April 2011
schrieb ich die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer,dass ich den grossen Verdacht habe, dass meine Christian an einem Behandlungsfehler sterben musste.
2. 11.04.2011
Ich schrieb an meiner (noch) Krankenkasse, dass ich den grossen Verdacht habe, dass meine Christian an einem Behandlungsfehler
sterben musste.
*17.05.2011 informierte ich die Krankenkasse, dass ich die Ärztekammer mit eingeschaltet habe.
3. 11.05.2011
Beantragte ich bei der Ärztekammer das Schlichtungsverfahren
4. 16.05 2011
Bekam ich von der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen/ Ärztekammer München ein Antwortschreiben.
5. 18.05.2011
Ich schrieb die Ärztekammer mit der Frage an, wie so ein Gutachterverfahren abläuft.
6. 24.05.2011
Ich bekam erneut ein Schreiben von der Ärztekammer, dass das Gutachterverfahren und die Schlichtung zwischen Ärztin und mir nur schriftlich erfolgt, wenn sie herausstelle, nach Prüfung von der Ärztekammer ob eine Behandlungsfehler an meinem Christian zu trifft. Bekam dazu noch ein Fragebogen (viele Seiten).
* 29.05.2011 füllte ich die 6 Seiten vom Fragebogen aus inclusive mir damals vorhandenen Unterlagen vom Klinikaufenthalt von meinem Christian, sendete ich es an die Ärztekammer zu, welche sie am 01.06.2011 erhalten hatten.
7. 21.03.2012
(!knapp 10 Monate nichts von der Ärztekammer gehört!)
*Ich Schrieb die Ärztekammer an mit der Anfrage, was mit dem Gutachterverfahren ist.
8. 22.03.2012
Da Kam doch schnell ein Schreiben von der Ärztekammer mit den Hinweis, dass sie alle Behandlungsunterlagen zusammen suchen müssen.
9. 25.06.2012
Bekam ich den Gutachterauftrag, dass er jetzt versandt wird an dem Gutachter. Es wurde mir in diesem Schreiben kein namentlicher Gutachter genannt!
10. 09.07.2012
Sendete ich der Ärztekammer noch ergänzende Schreiben mit dem Hinweis zu den Umständen auf der ONKOLOGIE, wo mein Christian stationär behandelt wurde und lag.
!! * Bis Heute (2016) kam keine Reaktion!!!
11. 16.07.2012
Die Ärztekammer bestätigte mir nur mit dem Schreiben den Eingang meiner Mitteilung vom 10.07.2012.
12. 30.07.2012
Bekam der Gutachter den Gutachterauftrag von der Ärztekammer.
Da erfuhr ich den Namen vom Gutachter:
ein Prof. Dr. Holxx (ehem. Klinikum Ehrlangen) jetzt in Wien.
*ABER (!) am 25.06.2012 schrieb mir doch die Ärztekammer, dass der Gutachter schon die Unterlagen für das Gutachten bekommen hat.
13. 13.09.2012
ERINNERT die Ärztekammer den Prof. Hoxxx ob der Gutachterauftrag bei ihm angekommen sein, denn er hatte keine Empfangsbestätigung an die Ärztekammer gesendet
* Am 22.09.2012 kam das Bestätigungs-Fax vom Herrn Prof. Holter.
und, dass er bis November 2012 das Gutachten erstellen will
14. November 2011
Schaltete ich meine Anwältin, welche ich 2010 in einer Fernsehsendung beim Herrn Beckmann sah, ein.
Meine Anwältin, Frau Gxxx, informierte mich zeitnah wie möglich über den aktuellen Stand!
--> #14 07.12. 2012
Meine Anwältin wollte die komplette Krankenakte von Christian von der Klinik haben. Sie hätte für alles 889 Euro zahlen müssen. Was sie natürlich nicht getan hat. Wenn das Gutachterverfahren abgeschlossen ist, bekommt meine Anwältin die Behandlungsakten von meinem Christian kostenfrei!!
--> #15. 10.01.2013
ERINNERT die Ärztekammer den Prof. Holxxx erneut, wann nun da Gutachten erstellt wird.
* Am 15.01.2013 kam ein Fax an die Ärztekammer vom Prof. Holter, dass das Gutachten bis zum 18.012013 fertig gestellt sei.
-->#16. 18.01.2013/ 28.01.2013
Endlich bekamen wir das Gutachten von diesem Prof. Dr. Holxxx.
* dies ist ein katastrophales Gutachten!!! Und für mich ein vernichtendes Gutachten in meiner Sache. Er will oder bekommt 1700 Euro dafür! Meine ganz persönliche empfinden als ich das Gutachten lass, war sofort klar, dass dieser Prof. Holter gekauft wurde.
Meine Anwältin schreibe am 27.02.2013 der Ärztekammer eine Schreiben, welche sehr zu ausdruckt brachte, dass das Gutachten nicht korrekt ist.
Ich las in einem Forum von einer deutschen Klinik von einem ehem. Arzt der Klinik dies:
"...Gutachter der Ärztekammer sind von den Chefärzten der großen Krankenhäuser gekauft. Gutachten fallen negativ für den Kläger aus..."
--> #17. 25.11.2013
Schreiben von der Ärztekammer, bezog sich auf das Schreiben von meiner Anwältin vom 18.01.2013
-->#18. 06.06.01.2013
Mein Anwältin schrieb der Klinik, wo mein Christian behandelt wurde ein Schreiben mit unseren finanziellen Ansprüchen.
* Am 18.06.2013 kam eine Antwort von der Haftpflichtversicherung von der Klinik, dass sie das Geld nicht zahlen wollen, nachdem vorliegendem Gutachten des Prof. Dr. Holxxx vom 18.01.2013.
-->#19. 20.08.2013
Meine Anwältin widerlegte der Haftpflichtversicherung der Klinik, dass das Gutachten NICHT RICHTIG sei. Und sie würde die Ansprüche in einem Klageverfahren durchsetzen.
--> #20. 25.11.2013
Das Klinikum bekam von meiner Anwältin eine ergänzende Anspruchsschreiben.
--> #21. 10.12.2013
Die Haftpflichtversicherung will die geforderten Ansprüche nicht zahlen ( was mehr als zu erwarten war).
--> #22. 18.12.2013
Klage gegen das Klinikum in München beim Landgericht München I eingereicht.
--> #23. 10.01.2014
Das Gericht veranlasste ein schriftliches Vorverfahren.
--> #24. 09.01.2014
Gegenpartei benennt einen Anwalt, Herrn Thxx aus Müxxxx.
--> #25. 23.01.2014
Ein Schreiben vom Gericht, dass ich die Auskunft gab, dass meine Christian hauptsächlich in dieser Klinikphase/-zeit von Frau Dr. Schmxx behandelt wurde (was auch so war!).
--> #26. 10.01.2014
Es kam erneut ein Schreiben vom Gericht, dass ich/ wir auflisten sollen, welche Ärzte von dieser Klinik in München, Christian noch behandelt hatten.
Bis heute weiß ich nicht, warum ich so eine Auflistung erstellen sollte. Sehe da keinen Zusammenhang, denn diese Frau Schmxx war die Haupt-Medizinerin und Behandelte Ärztin!
--> #27. 24.02.2014
Meine Anwältin bekam ein Schreiben vom Gericht, dass sie alle Unterlagen von der Christians Vorklinik- TU Dresden, beschaffen soll. Keine Ahnung, warum das Gericht diese Unterlagen will. Die TU Dresden hatte keineswegs mit dem Ganzen zutun (!)
Laut dem Schreiben ist herauszulesen, dass das Gericht selbst einen Gutachter beauftragen lassen wollen.
--> #28. 14.04.2014
Der Anwalt von der Gegenseite- Klinik, schrieb dem Gericht eine Erklärung zu unserer Klage. Ja, was will man von so einem Schreiben von der Gegenseite erwarten, NIX. Nur laber laber.. ich habe mir nicht durchgelesen.
--> #29. 17.06.2014
Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen: Prof. Dr. Jüxxx aus der Uniklinik Münster.
Ich dachte mir nur, noch schlimmer als das Gutachten von diesem Prf. Holxxx aus Wien kann es nicht kommen.
--> #30. 15.07.2014
Das Gericht bestimmt einen weiteren Sachverständigen: Prof. Dr. Gxxx auch von der Uniklinik Münster.
--> #31. 29.10.2014
Meine Anwältin frage beim Gericht nach, was das Gutachten kommt.
Laut Schreiben vom Gutachter wird das Gutachten am 15.11.2014 dem Gericht zugeleitet.
--> #32. 06.01.2015
Am 06.01.2015 war endlich das Gutachten da.
Ich habe mir das Gutachten durchgelesen. Mir kamen die Tränen beim lesen. Endlich endlich hat es ein Arzt bestätigt, was ich vermutet habe. Das Gutachten ist so hammermässig gut! Selbst ich als absoluter Laie habe vieles verstanden, was in dem Gutachten stand. Der Gutachter war auf unserer Seite! Das war für mich schon ein riesiger Erfolg.
Meine Anwältin teilte dem Gericht unseren Standpunkt zu dem Gutachten mit.
--> #33. 15.07.2015
Meine Anwältin sendet mir das Schreiben von der Gegenseite zu, welche diese ans Gericht geschrieben hatten. Wie immer laber laber.. null Gegenargumentationen(!).
--> #34. 06.08.2015
Der Sachverständige Prof. Dr. Gxxx gab dem Gericht schriftlich bekannt, dass er die Einwände (welche gar keine sind) von der Gegenseite bis Ende September bearbeiten wird.
--> #35. 20.10.2015
Herr Prof. Dr. Gxxx nahm erneut und verschärft Stellung zu den Einwänden der Gegenseite.
--> #36. 30.11.2015
Meine Anwältin kontaktierte das Gericht mit einem Schreiben, dass Sie um einen Termin beim Gericht wünscht. Aber der Termin soll so gelegt werden, wo schon meine Anwältin in München sei, bei einem anderem Gerichtsverfahren.
Letztendlich wurde eine Vergleich mit der Gegenseite erzielt.
Christians Forderung und somit auch die Bestätigung des Behandlungsfehlers an Ihm, wurde vom Gericht vollständig anerkannt.
Denn, meine Forderung auf Schadenersatzleistung hat das Gericht nicht anerkannt!!
Denn ich sollte dem Gericht beweisen ob der Tod von meinem Christian für mich leichter gewesen wäre, wenn er an der Leukämie oder Knochenmarktransplantation verstorben wäre. Diese Frage kann kein Mensch auf Erden beantworten!!
Ganz ehrlich, wie kann bitte das Gericht mich so etwas fragen. Natürlich konnte ich diese Frage dem Gericht nicht beantworten.
Nur mit dieser Bemerkung von mir: Egal wie mein Kind oder ein Kind sterben muss, es ist das aller aller... schlimmst, was einer Mutter erleben kann!! Bin noch fassungslos, dass die Justiz mich so etwas fragen konnte.
--> #37. 17.05.2016 <--
Bekam ich den Beschluss vom Gericht
Somit war die Suche der Wahrheit nach 5 Jahren und 1 Monat beendet.
Auszug aus dem gerichtlichem Vergleich:
Wenige Wochen später kontaktierte ich noch einmal (meine) Krankenkasse, was ich von ihrer "grossen Hilfe" denke.
39. 21.07.2016
Darauf kam ein/ das Schreiben von der DAK/ Ausschnitt:
Bemerkung von mir:
* die Krankenkasse hat mehr als die Möglichkeit sich die Patientenunterlagen zu beschaffen, ohne grosse Umstände.
Was für eine Ausrede, unfassbar!!
Für mich eine absolute Ausrede von der Krankenkasse!!
Die Folge daraus ist diese, dass ich ab 1.10.2016 N I C H T mehr bei der Krankenkasse DAK bin!
* Ein riesiges, nein ein unendliches Dankeschön an meine Anwältin, ohne Sie hätte ich es nicht durchstehen können- DANKE DANKE DANKE!!
* Ich habe mich per Email beim Sachverständigen Herrn Prof. Dr. Gxxx für seine grossartige Arbeit bedankt. Es gibt doch noch Ärzte, leider viel zu wenige in Deutschland, die ihre Kollegen sehr kritisch betrachten, wenn diese so einen Mist bauen, wie diese Ärztin bei meinem Christian.
* Zuletzt habe ich, musste ich dieser Ärztin noch einmal per Email angeschrieben, um da noch einmal Luft abzulassen. Um, ihr noch einmal ganz klar zu machen, was Sie mit ihrem sturen und eigenhändigem Handel angetan hat. SIE hat meinen Sohn .... auf dem gewisswn, anders kann ich es nicht sagen/ schreiben. Es ist Tatsache!
* Ich wollte diese Ärztin nach der Bestätigung vom Gericht, dass mein Christian an einem Behandlungsfehler sterben musste, noch wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge Anzeigen und Verklagen. Das wurde mir strengstens abgeraten, weil in Deutschland/ der "Rechtsstaat" (da lach ich mich immer noch kaputt, ist er gewiss nicht)so ein Prozess noch Extremer ist als der Zivilprozess, den ich nun hinter mir habe.
Dazu habe ich einfach keine Kraft mehr.
Die Ärztin kommt ungestraft davon, trotz dass sie meinen Sohn Christian auf dem Gewissen hat.
Dies werde ich nie begreifen und in meinem Kopf bekommen, dass so eine Person ungestraft davon kommt, SIE hat mein Kind getötet!
Im August schrieb ich der Ärztin, welche meinen Sohn auf dem Gewissen hat eine Email:
Ich weiss nicht, wie ich sie anschreiben bzw. ansprechen soll..
Frau Schxx, so fange ich an.
Ich weis gar nicht ob sie selber ein Kind oder Kinder haben!?
Wie sie nun wissen hat sich meine Vermutung und Gefühl bestätigt, dass sie meinen Sohn Christian auf dem Gewissen haben, ich schreibe es mal ganz direkt,
* sie haben meinen Sohn umgebracht!
* Sie haben auch meine Leben vollkommen zerstört!
Wie können SIE nur jeden Tag damit leben, dass SIE ein/ mein Kind auf dem Gewissen haben?
Wie können SIE nur jeden Tag noch als Ärztin weiter arbeiten?
Was ging nur in Ihnen damals los, dass SIE so eigenhändig, besessen und Stur an meinem Christian rum experimentiert hatten?
Mir liegen nun ALLE Unterlagen vor, konnte Ihren Trip, so kann ich es nur bezeichnen, nachlesen. Wahnsinn, dass passende Wort dazu!
Was war Ihr Motiv?
War Christian ein Versuchskaninchen für Sie, weil Sie etwas medizinisch verfolgten und dies beim Christian ausprobieren mussten?
SIE haben es mit erlebt, wie grauenvoll und jämmerlich mein Christian sterben musste, UND da könnten SIE Heute noch ruhig schlafen?
Sie können mehr als grosses Glück dazu sagen, dass sie in Deutschland arbeiten und leben.
In anderen Ländern wären sie schon längst vom Dienst suspendiert
wurden.
wurden.
Hochachtungsvoll
Anfang September 2016 bekam ich von meiner Anwältin einen Brief, dass ich die Ärztin nicht weiter kontaktieren darf. Ein ist, dass die Ärztin meine Email gelesen hat, aber das andere ist, warum darf ich das nicht?!
Ich habe sie nicht bedroht oder anders.
Ich wollte nur eins mit der Email erreichen, dass diese Ärztin sich endlich bei mir entschuldigt, was sie meinen Sohn und mir angetan hat.
Bis Heute habe ich von dieser PERSON KEINE ENTSCHULDIGUNG ODER EIN: ES TUT MIR LEID... BEKOMMEN. DAS MACHT MICH SO UNENDLICH WÜTEND...UND VERLETZT MICH SEHR.
Meine Anwältin bekam vor kurzem noch einmal eine Email von mir:
Guten Abend Frau G.,
noch einmal bezugnehmend zu meiner Email an Frau Sch..
Ich wollte mit der Email an Frau Sch. damit bezwecken, dass Sie nur die Worte: "Es tut mir leid.." mir schreibt. Ganz ehrlich, ich komme damit nicht zurecht und klar, dass ich als Mama von Christian... Nie ein bedauern von Frau Schmid bekommen habe. Das macht mich so. ..
Mit freundlichen Grüßen
Dorina Ohme
Dorina Ohme
Darauf kam diese Antwort:
Hallo Frau O.,
Das verstehe ich sehr gut.
Aber leider kann man eine Entschuldigung nicht erzwingen.
Ich glaube inzwischen, dass viele Ärzte solche Vorfälle verdrängen, damit sie mit ihrer Arbeit als Arzt weitermachen können.
Aber leider kann man eine Entschuldigung nicht erzwingen.
Ich glaube inzwischen, dass viele Ärzte solche Vorfälle verdrängen, damit sie mit ihrer Arbeit als Arzt weitermachen können.
Weiterhin alles Gute für Sie.
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Ich versuchte am 19.12.2016 noch einmal Frau S. dazu zubringen mit mir ein ganz
persönliches Gespräch zu führen. Hier das Fax an Frau S.:
Guten Tag Frau S. ,
ich frage Sie ganz höfflich und ohne bösen Hintergrund, wären sie bereit mit mir ein ganz persönliches Treffen bzw. Gespräch, außerhalb der Klinik und Umgebung, an einem neutralem Ort, zu führen?
Christian's Tod ist jetzt 6 Jahre her und ich bin noch keine Sekunde zur Ruhe gekommen. Ich bin mir sehr sicher, dass ein Gespräch mit Ihnen mich endlich zur Ruhe bringen wird.
Mit Verbleib
D. Ohme
Heute am 22.12.2016 bekam ich erneut ein Schreiben von meiner ehemaligen Anwältin.
Dies beinhaltete auch ein Schreiben von dem damaligen Rechtsanwalt von der Frau S.
Hier das Schreiben von diesem Anwalt von Frau S.:
Eine ausdrückliche Bemerkung:
Dies ist meine ganz persönliche Meinung und Schilderung von dem Ganzen, was ich in den Jahren erlebt habe!!!
Wenn sich Personen oder.. oder.. oder .. angesprochen fühlen, Ähnlichkeiten oder sich.., ist dass nicht meine Absicht! Das ist mein Erlebtes!
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